- Aktivposten
- Ökonomie акти́вная статья́ бала́нса , статья́ акти́ва
Wörterbuch Deutsch-Russisch. 2014.
Wörterbuch Deutsch-Russisch. 2014.
Aktivposten — Aktivposten … Deutsch Wörterbuch
Aktivposten — die einzelnen Posten auf der linken Seite der ⇡ Bilanz. Vgl. auch ⇡ Aktiva. Literatursuche zu Aktivposten auf www.gabler.de … Lexikon der Economics
Aktivposten — Vermögenswert; Vermögensgegenstand; Anlagengegenstand; Anlagegegenstand * * * Ạk|tiv|pos|ten 〈Pl.〉 = Aktiva * * * Ak|tiv|pos|ten, der: 1. (Buchf.) auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführter Vermögensposten. 2. (ugs.) Gewinn, Bereicherung: solche… … Universal-Lexikon
Aktivposten — Ak|tiv|pos|ten 〈Pl.〉 = Aktiva … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Aktivposten — Ak|tiv|pos|ten der; s, : Vermögensposten, der auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführt ist; Ggs. ↑Passivposten … Das große Fremdwörterbuch
Aktivposten — Ak|tiv|pos|ten … Die deutsche Rechtschreibung
Vermögenswert — Aktivposten; Vermögensgegenstand; Anlagengegenstand; Anlagegegenstand * * * Ver|mö|gens|wert 〈m. 1〉 Wert eines Vermögens * * * Ver|mö|gens|wert, der (Finanzw.): Wertgegenstand, Kapital o. Ä. als Bestandteil eines Vermögens. * * * Ver|mö|gens|wert … Universal-Lexikon
Latente Steuern — (latent von lateinisch: latens = verborgen) sind verborgene Steuerlasten oder vorteile, die sich aufgrund von Unterschieden im Ansatz und/oder in der Bewertung von Vermögensgegenständen bzw. Schulden zwischen der Steuerbilanz und Handelsbilanz… … Deutsch Wikipedia
RechVersV — Die Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (Versicherungsunternehmens Rechnungslegungsverordnung RechVersV) regelt in Ergänzung zum Handelsgesetzbuch (HGB) die Rechnungslegung von Versicherern in Deutschland. Für… … Deutsch Wikipedia
Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung — Basisdaten Titel: Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen Kurztitel: Versicherungsunternehmens Rechnungslegungsverordnung Abkürzung: RechVersV Art: Bundesrechtsverordnung … Deutsch Wikipedia
Aktivierungsverbot — Ein Aktivierungsverbot bedeutet, dass der Ansatz eines Wirtschaftsgutes bzw. Vermögensgegenstands als Aktivposten in der Bilanz eines Unternehmens (Aktivierung) durch eine Bilanzierungsvorschrift verboten ist. Davon zu unterscheiden ist das… … Deutsch Wikipedia